Die nachfolgenden Informationen wurden von Rechtsanwalt und Steuerberater Harald Halbig zusammengestellt.
Die nachfolgenden Informationen wurden von Rechtsanwalt und Steuerberater Harald Halbig zusammengestellt.
Die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben am 21. September 2011 ein Steuerabkommen unterzeichnet, welches im Wesentlichen die (Nach-)Besteuerung von Kapitalvermögen und Erträgen von deutschen Kunden bei Schweizer Banken vorsah.
Aufgrund der öffentlichen Kritik in Deutschland an dem Abkommen (insbesondere wegen der unzureichenden Besteuerung der Vergangenheit), wurde am 5. April 2012 eine geänderte Fassung unterzeichnet.
Das Abkommen ist jedoch im Vermittlungsausschuss am 12.12.2012 am Widerstand des von der Opposition dominierten Bundesrats gescheitert und damit nicht in Kraft getreten.
Nachdem abzusehen war, dass alle wichtigen Industriestaaten (darunter auch die Schweiz) einem automatischen Informationsaustausch zustimmen werden (siehe Artikel “Bankgeheimnis”) wurde das Ziel einer Neuverhandlung dieses Abkommens nicht mehr weiter verfolgt.
Das Abkommen sah zum einen die Nachversteuerung von bisher unversteuertem Vermögen für die Vergangenheit vor. Zum anderen sollte durch die Einführung einer Abgeltungssteuer die Besteuerung in der Zukunft sichergestellt werden.