Einkommensteuer: Grundtabelle / Splittingtabelle
Eckdaten der Einkommensteuer sind der Grundfreibetrag zur Freistellung des Existenzminimums, der Einstiegssteuersatz, der Spitzensteuersatz und das Einkommen, bei dem der Spitzensteuersatz erreicht wird.
Der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendende Steuersatz hängt weiter vom Familienstand ab. Für Alleinstehende / Alleinveranlagende ist die Grundtabelle (GT), für zusammen veranlagte Ehegatten* die Splittingtabelle (ST) maßgeblich. Dieser in der Regel günstigere Tarif gilt für alle verheirateten Personen, die nicht von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben.
Eine Ausnahme gilt für Witwen beziehungsweise Witwer. Waren die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingtarifs im Jahr des Todes erfüllt, ist für den überlebenden Ehegatten auch noch im Folgejahr der Splittingtarif anzuwenden.
Berechnung der Einkommensteuer
Das Budesministerium der Finanzen hält auf seiner Website einen interaktiven Abgabenrechner für Einkommensteuerpflichtige bereit.
Das Programm ELSTER zur elektronischen Erstellung der Steuererklärung verfügt ebenfalls über einen eingebauten Steuerrechner.
Die Grund- und Splittingtabelle helfen bei der schnellen Ermittlung der abzuführenden Einkommensteuer.
*Seit 2004 werden vom Bundesfinanzministerium keine Einkommensteuertabellen mehr veröffentlicht. Wir stellen Ihnen deshalb von uns berechnete Tabellen zur Verfügung. Die Angaben sind ohne Gewähr.
**Reichensteuer 2010 – 2015: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.731 € (501.462 € bei Zusammenveranlagung) beträgt der Spitzensteuersatz 45,0%.
***Reichensteuer 2016: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 254.447 € (508.894 € bei Zusammenveranlagung) beträgt der Spitzensteuersatz 45,0%.
****Reichensteuer 2017: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 256.304 € (512.608 € bei Zusammenveranlagung) beträgt der Spitzensteuersatz 45,0%.
Wie geht es nach der Grund- bzw. Splittingtabelle weiter?
Die zu erwartende Höhe Ihrer Einkommensteuer ergibt sich erst nach Ausarbeitung Ihrer steueroptimalen Steuererklärung daraus. Fragen zu diesem und weiteren Themen aus der Steuerberatung beantworten wir Ihnen gerne im Rahmen einer fundierten Beratung – sprechen Sie uns einfach darauf an.