Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Informationen wurden zusammengestellt von Rechtsanwalt Dr. Reinhard Popp, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Abmahnung: Ein Korrektiv im Arbeitsverhältnis
Will sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen, dann kann er ihm einen Aufhebungsvertrag anbieten oder eine Kündigung auf Grundlage seiner Unternehmerentscheidung mit einer bzw. mehreren Abmahnungen gezielt vorbereiten.
Sehr geehrte/r Herr/Frau,
Sie haben am (…) während der Arbeitszeit trotz eines bestehenden Alkoholverbotes Alkohol getrunken. Dieser Vorfall ist nicht der erste. Bereits am (…) haben Sie gegen das betriebliche Alkoholverbot verstoßen und wurden deshalb mit Schreiben vom (…) abgemahnt.
Wir mahnen Sie wegen des Verstoßes gegen das betriebliche Alkoholverbot ein zweites Mal ab. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir in diesem Verhalten einen schweren Verstoß gegen Ihre vertraglichen Pflichten sehen. Wir sind nicht bereit, derartige Pflichtwidrigkeiten in Zukunft hinzunehmen und bitten Sie ausdrücklich, den Ihnen obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Sollten Sie gleichwohl, entgegen dieser Abmahnung, erneut in der von uns gerügten oder ähnlichen Art und Weise gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, müssen Sie mit der, ggf. auch außerordentlichen, Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechnen.
(Ort), den (Datum),
(Unterschrift Arbeitgeber)
Bitte beachten Sie unbedingt nebenstehende Anmerkung!
Wo finde ich Unterstützung im Falle einer Abmahnung?
Die Abmahnung ist ein wichtiges Hilfsmittel für „Korrekturen“ an einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber weist damit den Arbeitnehmer deutlich auf ein Fehlverhalten hin, das z.B. betriebliche Abläufe stört oder Unfallgefahren in sich trägt.
Bei Fragen zur Steuerung des Arbeitsverhältnisses mittels Abmahnungen finden Arbeitgeber – und natürlich auch Arbeitnehmer – fachlich qualifizierten Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.