Das Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung eines zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer wurde am 27.12.2010 verkündet.
Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, das Meldewesen in Nachlasssachen zu vereinfachen, zu beschleunigen und insbesondere auch für Europa tauglich zu machen.
Dieses zentrale Testamentsregister wird elektronisch geführt werden bei der Bundesnotarkammer. In Zukunft wird es einen einheitlichen Meldeweg zur Registrierung geben. Damit wird eine Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung eines Nachlasses stattfinden.
Das Gesetz ist teilweise am Tag nach der Verkündigung, also am 28.12.2010 in Kraft getreten, teilweise wird es jedoch erst am 01.01.2012 in Kraft treten.
Sollten Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.