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Leibrentenzahlung aus Vermächtnis keine Versorgungsleistung

Beschluss vom 14.10.2011 FG München

Leistungen des Erben aufgrund von Vermächtnissen an Geschwister dienen regelmäßig der Gleichstellung, nicht der Existenzsicherung und sind daher keine Versorgungs­leistungen.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

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