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Keine Vermutung des Schenkungswillens bei Festsetzung des Kaufpreises anhand eines Gutachtens

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.07.2014, Aktenzeichen 7 U 177/11, entschieden, dass, soweit zwischen den Parteien eines Kaufvertrages der Kaufpreis anhand eines zuvor eingeholten Wertgutachtens bestimmt wurde, ein auffallend großes Miss­ver­hält­nis zwischen Leistung und Gegenleistung allein nicht die Ver­mu­tung begründen kann, die Parteien des Kaufvertrages seien über eine (Teil-)Unentgeltlichkeit des Geschäftes einig gewesen.

11Derjenige, welcher sich auf (Teil-)Unentgeltlichkeit des Geschäf­tes beruft, hat hier den vollen Beweis für den Schenkungs­willen der Beteiligten zu erbringen.

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