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Keine Erhöhung der Erbquote bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut

Beschluss vom 05.08.2011 OLG Köln

  1. Bei türkischem Erbstatut und deutschem Güterrechtsstatut findet ein Zugewinn­ausgleich durch Erhöhung der Erbquote des Ehegatten nach § 1371 Abs. 1 BGB nicht statt.

    Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

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