Kategorien-Archiv Erbrecht / Erbschaftsteuerrecht

„Lucides Intervall“ kann bei Vorliegen einer chronisch-progredienten Demenz ausgeschlossen werden

Das OLG München hat mit Beschluss vom 01.07.2013, Aktenzeichen 31 Wx 266/12, ent­schie­den, dass bei einer Testierunfähigkeit, die auf einer chronisch-progredienten Demenz beruht, ein „Lucides Intervall“ praktisch ausgeschlossen werden kann.

Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament dann nicht errichtet werden, wenn der Testierende wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Somit setzt Testierfähigkeit voraus, dass der Testierende selbstbestimmt handeln und eigenverantwortlich Ent­schei­dungen treffen kann. Es muss ihm bei der Testa­ments­errichtung möglich sein, sich an Sachverhalte und an Er­eignisse zu erinnern, sowie Informationen abzuwägen, Zusammenhänge zu erfassen und Abwägungen vor­zunehmen.

In dem oben genannten Verfahren hat der Sachverständige überzeugend dargelegt, dass bei chronisch-progredienten Störungen wie dementiellen Syndromen lichte Momente (lucide Intervalle) mit Wiedererlangen der Urteilsfähigkeit praktisch ausgeschlossen seien.

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Auslegung eines Ehegattentestaments

Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom 17.07.2013, Aktenzeichen I-3 Wx 76/13, entschieden, dass eine Wieder­ver­hei­ra­tungs­klausel für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft keine Geltung hat.

Die Bestimmung in einem Ehegattentestament „auch wenn der Überlebende von uns wieder heiratet, soll unsere Ver­fügung bestehen bleiben und nur die Wechselbezüglichkeit zu den Verfügungen des Erstversterbenden aufgehoben werden“ könne im Allgemeinen nicht ergänzend dahingehend ausgelegt werden, dass dies nach dem Willen des Erblassers auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft gelten soll.

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Pfeildiagramm stellt kein Testament dar

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 11.02.2013, Akten­zeichen 20 W 542/11, ent­schie­den, dass ein Pfeildiagramm die Vor­aus­set­zungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments nicht erfüllt. Es mangele hier bereits an der grundsätzlichen Funktion der Sicherstellung der Echtheit der Erklärung.

Hintergrund hierfür ist, dass nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob das Pfeildiagramm vom Erblasser stammt und ob dieses tatsächlich auch eine testamentarische Verfügung darstellen sollte.

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Der Nachweis des Erbrechtes durch Vorlage einer Kopie des Testamentes in Verbindung mit einem Zeugenbeweis ist möglich

Das OLG Naumburg hat mit Beschluss vom 26.07.2013, Az.: 2 Wx 41/12, festgestellt, dass ein Nachweis des Erbrechtes durch Vorlage einer Kopie des Testamentes in Verbindung mit einem Zeugenbeweis möglich ist.

Kann die Originalurkunde nicht mehr beschafft werden, so kann ein gewillkürtes Erbrecht gem. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB auch durch andere Beweismittel, namentlich durch Vorlage von Kopien eines handschriftlichen Testamentes, aus denen sowohl Inhalt als auch Form der letztwilligen Ver­fü­gung hervorgehen, deren Inhalte durch Zeugenaussagen bestätigt werden, nachgewiesen werden.

Allein der Umstand, dass das Original des Testamentes nicht mehr auffindbar war, lässt nicht mit hinreichender Sicherheit auf einen Widerruf nach § 2255 BGB durch Vernichtung der Originalurkunde dieser gemeinschaftlichen testamentarischen Verfügung schließen. Dies hätte bei dem hier in Rede ste­hen­den gemeinschaftlich errichteten Testament mit wechsel­bezüg­lichen Regelungen durch die Eheleute gemeinschaftlich und bis zum Tod des Erstversterbenden erfolgen müssen.

Anhaltspunkte für eine bewusste Vernichtung der Origi­nal­urkunde, in Abgrenzung zu einem unfreiwilligen Urkunden­verlust, wären von demjenigen vorzutragen und zu be­wei­sen, der sich auf die Unwirksamkeit des Testamentes wegen Vernichtung ausdrücklich oder konkludent beruft.

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Bestattungskosten müssen auch bei völligem Fehlen einer persönlichen Beziehung des Verpflichteten zum Verstorbenen getragen werden

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Urteil vom 26.07.2013, Aktenzeichen Au 7 K 13.216, entschieden, dass die Verpflichtete eine durch die Ordnungsbehörde durchgeführte Ersatzvornahme der Bestattung entstandene Kosten ersetzen muss.

Die Klägerin hatte erklärt, dass sie seit über 30 Jahren keinen Kontakt zu ihrem Vater gehabt habe. Das Gericht setzte sich mit der wesentlichen Argumentation der Klägerin nicht auseinander. Es verwies auf die Bestattungspflicht im Interesse einer zügigen Bestattung unabhängig davon, „von welcher Art oder Qualität die Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem bestattungspflichtigen Angehörigen war“.

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Schenkung an ein Kind bei Weiterschenkung ist keine Zuwendung an das Schwiegerkind

Der BFH hat mit Datum vom 18.07.2013, Az: IIR 37/11, entschieden, dass bei der Über­tra­gung eines Grundstückes durch ein Eltern­teil schenkweise auf ein Kind…

… und der Weiterschenkung unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung des Miteigentumsanteils an einem Grundstück an den Ehegatten eines Kindes, ohne dass das Kind dem Elternteil gegenüber zur Weiterschenkung ver­pflichtet ist, schenkungssteuerrechtlich keine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind vorliegt.

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Kein Einsichtsrecht für Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten

Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat nach einer Entscheidung des OLG München vom 17.07.2013, Az: 34 WX 282/13, vor dem Eintritt des Erbfalles regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.

Dies bedeutet in der Praxis, dass auch die Pflichtteils­berechtigten selbst erst nach dem Eintritt des Erbfalles ein berechtigtes Interesse auf Einsicht in das Grundbuch haben.

Zu Lebzeiten des Erblassers ist dieses ausgeschlossen.

Das berechtigte Interesse an der Einsicht von Grundbuch und Grundakten kann mit persönlichen Motiven begründet werden, etwa dem gedeihlichen Zusammenleben innerhalb einer Familie.

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Testierunfähigkeit bei Demenz vom Alzheimertypus

Das OLG München hat mit Datum vom 17.07.2013, Az: 3 O 4789/09 entschieden:
  1. Die Frage, ob eine Demenz leichtgradig, mittelschwer oder schwer ist, muss im Hinblick auf die 4 verschiedenen Dimensionen der Demenz (Gedächtnisleistungen, kognitive Leistungen, Fähigkeit zu vernünftigen Erwägungen, Form­barkeit) beurteilt werden.
  2. Eine mittelschwere Demenz vom Alzheimertypus ist den „krankhaften Störungen der Geistestätigkeit“ im Sinne von § 2229 Abs. 4 BGB zuzuordnen.
  3. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Person, die an Altersdemenz mittleren Grades mit Phasen der Ver­wirrtheit und Orientierungslosigkeit leidet, nicht wirksam testieren kann.
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Transmortale Vollmacht an Alleinerben erlischt mit dem Tod

Das OLG Hamm hat mit Datum vom 10.01.2013, Akten­zeichen 15 W 79/12, den Beschluss erlassen, dass eine vom Erblasser erteilte Vollmacht, die nach seinem Tode weiter gelten soll, erlischt, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt.

Für die Praxis ist dies relevant, da der Bevollmächtigte dann nicht mehr im Rahmen einer Generalvollmacht handeln kann sondern nur noch im Rahmen eines Erbnachweises, z.B. eines Erbscheins.

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Irrtum über Überschuldung des Nachlasses ist kein Anfechtungsgrund für Erbausschlagung

07Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 07.06.2013, Aktenzeichen 7 U 130/12).

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.06.2013, Akten­zeichen 7 U 130/12, entschieden, dass kein zur Anfechtung der Erbausschlagung berechtigender Irrtum vorliegt, wenn der Aus­schlagende angenommen hat, dass der Nachlass tatsächlich über­schuldet sein müsste, weil andere, die bei gesetzlicher Erb­folge als Erben berufen gewesen waren, aus diesem Grund die Erbausschlagung erklärt haben.

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