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Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen ist möglich

Beschluss vom 01.12.2011 OLG München

Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dann wirksam errichtet werden, wenn der andere Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt und zum Zeitpunkt des Beitritts der Wille des ersttestierenden Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung weiterhin besteht. Voraussetzung hierfür ist je­doch, dass bei der zweiten Unterschrift noch die Zustimmung des ersttestierenden Ehegatten gegeben ist. In diesem Fall entfaltet es Bindungswirkung.

Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Beschluss stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach darauf an.

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